Regressrisiken für (Ehren)BeamtInnen der Feuerwehr
Worum geht es?
Die Aufgaben von Mitgliedern der Feuerwehren, insbesondere der verpflichteten FeuerwehrbeamtInnen, seien Sie haupt- oder ehrenamtlich tätig, bringen praktische und rechtliche Fragestellungen mit sich. Eine Pflichtverletzung kann Regressansprüche des Dienstherrn oder ein Disziplinarverfahren auslösen. Oft bestehen Unsicherheiten im Umgang mit den Pflichtverletzungen und den sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig besteht für den Dienstherrn aber auch eine Fürsorgepflicht, die er gegenüber den Betroffenen auszuüben hat.Das Seminar behandelt die Fragen, wann das Verhalten eines/r FeuerwehrbeamtIn ein Dienstvergehen darstellt und etwaige Rechtsfolgen. Dabei wird auch aufgezeigt, inwiefern die Fürsorgepflicht des Dienstherrn mögliche Regressansprüche gegenüber den handelnden (Ehren)BeamtInnen begrenzen kann.
Anhand von anschaulichen Fällen aus dem Beamtenrecht wird dargestellt, welche Beamtenpflichten bestehen (auch für EhrenbeamtInnen!) und welche Fürsorgepflichten den Dienstherrn treffen.
Schwerpunkte:
- Beamtenpflichten
- Pflichten von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
- Regressansprüche gegenüber handelnden BeamtInnen
- Regressansprüche gegenüber Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
- Fürsorgepflicht des Dienstherrn
- Disziplinarverfahren als Folge von Pflichtverletzungen
Wer sollte dabei sein?
FeuerwehrbeamtInnen, hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig.Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus der Verwaltung, die für den Feuerwehrbereich zuständig sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.