Was kann, was darf ein kommunaler Ordnungsdienst leisten?

Kurzbeschreibung
Für die in kommunalen Ordnungsdiensten eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für deren Vorgesetzte, ist es häufig schwierig zu beurteilen, welche Möglichkeiten sie für ein Einschreiten haben und welche nicht. Was ist eigentlich ein Verwaltungsakt? Was versteht man unter Gefahrenabwehr? Welche Befugnisse haben Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamte? Was unterscheidet eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat? Und wie arbeiten Verwaltungsbehörden und Polizei zusammen?
Beschreibung

Worum geht es?

Den in kommunalen Ordnungsdiensten eingesetzten Beschäftigten und deren Vorgesetzten sollen rechtliche Grundlagen des Handelns einer kommunalen Verwaltungsbehörde im Bereich der Gefahrenabwehr vermittelt werden. Dabei sollen ausschließlich die für die Tätigkeit relevanten Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts vorgestellt werden.

Schwerpunkte:

  • Grundbegriffe des Allgemeinen Verwaltungsrechts: Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Anhörung
  • Einschreiten nach dem Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG): Generalklausel, Standardmaßnahmen, Zwangsmittel
  • Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltungsbehörde
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für den kommunalen Ordnungsdienst zuständig, bzw. dort eingesetzt sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Trainer
Uwe Bee
Uwe Bee ist Jurist und hat 30 Jahre lang in verschiedenen Behörden des Landes Niedersachsen und in Kommunen gearbeitet, zuletzt als Erster Stadtrat in der Stadt Lehrte. Er ist nun als Rechtsanwalt in der Sozietät Prof. Versteyl Rechtsanwälte und Notare in Hannover tätig.
Kommende Termine

Was kann, was darf ein kommunaler Ordnungsdienst leisten?

Termin
08.10.2025 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Onlineform
Trainerliste
Uwe Bee
Preise
Öffentliche Verwaltung
260,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
360,00 € zzgl. 0% MwSt.

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Termin
08.10.2025 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
09.03.2026 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Viele freie Plätze verfügbar
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Janina Wesemann

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Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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