Umbettung von Leichen und Totenasche
Worum geht es?
Das Bestattungsgesetz Niedersachsen verlangt für die Genehmigung einer Umbettung von Leichen und der Asche verstorbener Personen das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Um dem Anliegen der antragstellenden Personen einerseits und der Totenruhe der beigesetzten verstorbenen Person anderseits gleichermaßen gerecht zu werden, ist eine genaue Kenntnis der Rechtslage erforderlich. Die Bearbeitung von Umbettungsanträgen ist seit dem Jahr 2019 nicht nur eine Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörden, sondern nach Ablauf der Mindestruhezeit (14 BestattG) in die Hände der kommunalen Friedhofsträger gelegt.Die damit verbundene Prüfung lässt sich verwaltungsbehördlich nicht ohne Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung bewerkstelligen. Aber auch dann ist die Bescheiderteilung im Einzelfall noch voller Fallstricke. Wie diese Aufgabe zu lösen ist, wird im Einzelnen erörtert und anhand von Mustertexten verdeutlicht.
Schwerpunkte:
- Was ist unter einer Umbettung zu verstehen?
- Welche Rechtsnormen sind für eine Umbettung ausschlaggebend?
- Wer ist antragsberechtigt für eine Umbettung?
- Wer entscheidet über eine Umbettung?
- Wann liegt ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor?
- Welche Bedeutung hat die gesetzliche Mindestruhezeit für die Umbettung?
- Darf die Urne bei einer Umbettung an Angehörige ausgehändigt werden?
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Rechts- und Ordnungsämter und der Friedhofsverwaltungen.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
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