Umbettung von Leichen und Totenasche

Kurzbeschreibung
Das wesentliche Merkmal einer Umbettung ist der Umstand, dass die Leiche oder die Asche der verstorbenen Person bereits bestattet worden ist. Änderungen der Sachlage können dazu führen, dass die vorgenommene Bestattungsart oder Bestattungsform korrigiert werden soll. Unter welchen Voraussetzungen einem solchen Anliegen zu entsprechen ist, wird in diesem Seminar geklärt.
Beschreibung

Worum geht es?

Das Bestattungsgesetz Niedersachsen verlangt für die Genehmigung einer Umbettung von Leichen und der Asche verstorbener Personen das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Um dem Anliegen der antragstellenden Personen einerseits und der Totenruhe der beigesetzten verstorbenen Person anderseits gleichermaßen gerecht zu werden, ist eine genaue Kenntnis der Rechtslage erforderlich. Die Bearbeitung von Umbettungsanträgen ist seit dem Jahr 2019 nicht nur eine Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörden, sondern nach Ablauf der Mindestruhezeit (14 BestattG) in die Hände der kommunalen Friedhofsträger gelegt.

Die damit verbundene Prüfung lässt sich verwaltungsbehördlich nicht ohne Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung bewerkstelligen. Aber auch dann ist die Bescheiderteilung im Einzelfall noch voller Fallstricke. Wie diese Aufgabe zu lösen ist, wird im Einzelnen erörtert und anhand von Mustertexten verdeutlicht.

Schwerpunkte:

  • Was ist unter einer Umbettung zu verstehen?
  • Welche Rechtsnormen sind für eine Umbettung ausschlaggebend?
  • Wer ist antragsberechtigt für eine Umbettung?
  • Wer entscheidet über eine Umbettung?
  • Wann liegt ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor?
  • Welche Bedeutung hat die gesetzliche Mindestruhezeit für die Umbettung?
  • Darf die Urne bei einer Umbettung an Angehörige ausgehändigt werden?
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Rechts- und Ordnungsämter und der Friedhofsverwaltungen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Dr. Thomas Horn
Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).
Kommende Termine

Umbettung von Leichen und Totenasche

Termin
09.03.2026 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
300,00 € zzgl. 0% MwSt.

Umbettung von Leichen und Totenasche

Termin
26.10.2026 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
300,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

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Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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