Straßenrecht – ein Überblick
Worum geht es?
In Bezug auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze treffen unterschiedliche, ja oft sogar gegenläufige Interessen aufeinander, und der Umgang mit diesen Interessen ist von großer praktischer Bedeutung. Umso wichtiger sind die rechtlichen Grundlagen für die Entstehung, die Nutzung und den Unterhalt von öffentlichen Straßen, die unter dem Begriff des Straßenrechts zusammengefasst werden.Das Seminar führt in die praxisrelevanten Regelungen des Straßenrechts bezüglich der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ein und stellt damit das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) in den Mittelpunkt. Thematisiert wird auch die Abgrenzung zum Straßenverkehrsrecht. Wo immer möglich, wird das Straßenrecht anhand konkreter Fälle und aktueller Gerichtsentscheidungen erklärt. Die straßenrechtliche Planfeststellung bleibt weitgehend ausgeklammert.
Schwerpunkte:
- Die Ausgestaltung des zulässigen öffentlichen Gebrauchs von Straßen durch Widmung und Möglichkeiten der Änderungen des Nutzungsumfangs
- Rechtsfragen des Unterhalts von öffentlichen Straßen durch den Träger der Straßenbaulast
- Nutzungsformen öffentlicher Straßen (Gemeingebrauch in Abgrenzung zur Sondernutzung) und ihre ordnungsbehördliche Regulierung
- Die Rechtsstellung des Straßenanliegers
- Rechtsfragen der Straßenreinigung
Wer sollte dabei sein?
BürgermeisterInnen, DezernentInnenFührungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem Straßenrecht in Berührung kommen
Was ist noch wichtig?
Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) in seiner aktuellen Fassung bereit.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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