Nebentätigkeiten von BürgermeisterInnen und kommunalen WahlbeamtInnen
Worum geht es?
Ob es um „normale“ Nebentätigkeiten geht, ob um die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten, oder um Vortragstätigkeiten; die kritischen Stimmen und öffentlich ausgetragenen Diskussionen drehen sich um Interessenkollisionen oder dienstliche Konflikte. Oft, zu oft, spielen dabei auch Neidfaktoren oder politische Angriffe eine Rolle.BürgermeisterInnen oder WahlbeamtInnen müssen deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Das Seminar ist auf die Besonderheiten der Dienstverhältnisse kommunaler Spitzenbeamter in Niedersachsen zugeschnitten und vermittelt Rechts- und Methodenkenntnisse.
Es wird das Nebentätigkeitsrecht für WahlbeamtInnen einschließlich der ab 01.12.2024 geänderten Vorschriften der NNVO hinsichtlich der Erweiterung des Kataloges der öffentlichen Ehrenämter und der Erhöhung der Ablieferungsgrenzen sowie die Haftungsrisiken bei Nebentätigkeiten auf der Basis des Niedersächsischen Beamtengesetzes, der Niedersächsischen Kommunalverfassung und der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) behandelt.
Schwerpunkte:
- Begriff der Nebentätigkeit (Nebenamt und Nebenbeschäftigung); Abgrenzung Nebentätigkeit, Haupttätigkeit und Ehrenämtern
- Rechtsfolgen bei öffentlichen Ehrenämtern
- Rechtsfolgen bei Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- Kommunalverfassungsrechtliche Bestimmungen bei Nebentätigkeiten
- Nebentätigkeitsvergütung und Ablieferungspflicht
- Haftungsrisiken bei Ausübung von Nebentätigkeiten
- Benutzung von Dienstwagen bei Ausübung von Nebentätigkeiten
Wer sollte dabei sein?
BürgermeisterInnen, kommunale WahlbeamtInnen, Führungskräfte aus dem PersonalbereichWas ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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