Aktuelles zu Waldfriedhöfen und Baumbestattungen

Kurzbeschreibung
Beisetzungen von Urnen mit der Asche verstorbener Personen im Wald erfreuen sich derzeit steigenden Beliebtheit. Dazu mag die nicht erforderliche Grabpflege ebenso beitragen wie die beruhigende Ausstrahlung eines Waldes. Auf dem herkömmlichen Friedhof ist als vergleichbares Angebot die Baumbestattung möglich. Da Waldfriedhöfe häufig privat betrieben werden, stellt sich die Frage nach den Anforderungen, unter denen ihre Errichtung und ihr Betrieb rechtlich zulässig ist.
Beschreibung

Worum geht es?

Das für die Rechtslage in Niedersachsen maßgebliche Bestattungsgesetz schreibt für die Beisetzung von Urnen mit der Asche verstorbener Personen zwingend die Friedhofspflicht vor, von der es als Ausnahme nur die Seebestattung im niedersächsischen Küstengewässer gibt. Angesichts der strengen Reglementierung der Friedhofsträgerschaft ist es Privaten nur eingeschränkt möglich, am Friedhofswesen teilzunehmen. Regelungen bestehen auch in Bezug auf die Verantwortlichkeiten, die Friedhofsgebühren, die Friedhofssatzung, den Gesundheitsschutz und den Schutz von Boden und Wasser.

Aus kommunaler Sicht ergibt sich daraus eine Fülle von Fragen, die in diesem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt werden. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.

Schwerpunkte:

  • Welche Bedeutung hat das Waldgesetz für einen Waldfriedhof?
  • Wer kann Träger eines Waldfriedhofs in Niedersachen sein?
  • Welche Besonderheiten gelten in gemeindefreien Gebieten?
  • Sind private Waldfriedhöfe zulässig?
  • Ist der private Betrieb eines Waldfriedhofs möglich?
  • Welche Verantwortlichkeiten gelten für Träger und Betreiber von Waldfriedhöfen?
  • Welche Anforderungen bestehen an die Waldfriedhofssatzung?
  • Welche Mindestruhezeiten sind auf einem Waldfriedhof vorzusehen?
  • Ist die Umbettung einer Urne von einem Waldfriedhof zulässig?
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Dr. Thomas Horn
Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).
Kommende Termine

Aktuelles zu Waldfriedhöfen und Baumbestattungen

Termin
17.06.2026 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
260,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
360,00 € zzgl. 0% MwSt.

Aktuelles zu Waldfriedhöfen und Baumbestattungen

Termin
14.12.2026 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
260,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
360,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

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Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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