Friedhofsrecht inklusive Gebührenerhebung

Kurzbeschreibung
Die Fragestellungen zum Friedhofsrecht sind vielfältig und weit gespannt: Wer darf einen Friedhof einrichten, wer darf ihn betreiben und wie sieht ein attraktives Friedhofsangebot aus? Welche Rechte haben die BenutzerInnen des Friedhofs und die gewerbliche Wirtschaft? Wie sind Friedhofsgebühren zu erheben und welche Besonderheiten ergeben sich aus dem Bestattungsgesetz? Außerdem: Welche neuen Entwicklungen sind zu berücksichtigen?
Beschreibung

Worum geht es?

Eine wesentliche Grundlage des Friedhofsrechts bildet das Bestattungsgesetz Niedersachsen. Es regelt im Einzelnen die Friedhofsträgerschaft und den privaten Betrieb von Friedhöfen, die Zulässigkeit von Gruften und Mausoleen; außerdem den zu beachtenden Umweltschutz, die Pflicht zur Umsetzung des Verbots der Verwendung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit, die Mindestruhezeiten und die Zulassung von Umbettungen und nicht zuletzt den Betrieb privater Bestattungsplätze.

Zusätzlich wirkt eine Vielzahl weiterer Vorschriften, insbesondere das (Kommunal-) Verfassungsrecht, das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht, das Bürgerliche Recht und das Strafrecht auf die Friedhofssituation ein. Für die Finanzierung des Friedhofs kommt der Gebührenerhebung eine zentrale Bedeutung zu, die sich aus dem kommunalen Abgabenrecht und den modifizierenden Regelungen des Bestattungsgesetzes ergibt. Alle diese Themen werden in diesem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt.

Und natürlich werden auch alle Fragen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.

Schwerpunkte:

  • Regelungen im Bestattungsgesetz Niedersachsen zum Friedhofsrecht
  • Weitere Regelungen zum Friedhofsrecht in der übrigen Rechtsordnung
  • Friedhofsträgerschaft und privater Betrieb eines Friedhofs
  • Verbot von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
  • Mindestruhezeit und Umbettung
  • Besonderheiten bei der Erhebung von Friedhofsgebühren
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Dr. Thomas Horn
Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).
Kommende Termine

Friedhofsrecht inklusive Gebührenerhebung

Termin
02.03.2026 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
260,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
360,00 € zzgl. 0% MwSt.

Friedhofsrecht inklusive Gebührenerhebung

Termin
21.09.2026 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
260,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
360,00 € zzgl. 0% MwSt.
Nach oben scrollen

So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

Janina Wesemann

Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

Karsten Balzer

Bei Fragen zu Seminarinhalten und -abläufen sowie zu Inhouse-Seminaren