Rechtliche Aspekte beim NIS-2-Umsetzungsgesetz: KRITIS und seine Auswirkungen auf Kommunen und ihre Unternehmen

Kurzbeschreibung
Das Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes verändert das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Die neue EU-Richtlinie NIS-2 wurde in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NISUmsuCG) bis Oktober 2024 in nationales Recht überführt. Dadurch und durch die ebenfalls neue EU-Richtlinie CER wird die bisherige KRITIS-Regulierung durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erheblich erweitert. Daraus ergeben sich vielfältige Pflichten und Auswirkungen.
Beschreibung

Worum geht es?

Die vorgenannten Gesetze gelten zwar nicht direkt für die öffentliche Verwaltung außerhalb der Bundesverwaltung. Allerdings gelten sie für bestimmte öffentliche Unternehmen – wie z.B. Stadtwerke, die Strom- und/oder Wasserversorgung gewährleisten, Krankenhäuser und ÖPNV. Diese müssen z.T. ihre Struktur bzw. den Betriebsalltag ändern und Fristen und Meldevorgaben erfüllen.

Inhalt des Seminars ist ein erster Überblick über die die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die neben den Betreibern auch sogenannte „besonders wichtige“ Einrichtungen betrifft.

Schwerpunkte:

  • Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
  • Einführung in das NIS-2-Umsetzungsgesetz
  • Anwendungsbereich
  • Sektoren
  • Kritische Anlagen
  • Pflichten
  • Folgen bei Verstoß
  • Handlungsempfehlungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI anhand von Rechtsprechung
  • Beispiele in den Kommunen
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sogenannter „besonders wichtiger“ und „wichtiger“ Einrichtungen zählen und für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind.

Was ist noch wichtig?

Grundlegende Kenntnisse zur Informationssicherheit sind hilfreich, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Harald Toppe ist Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen. Zuvor hat er langjährig eine untere Bauaufsichtsbehörde geleitet. Nebenberuflich doziert er aus diesem Aufgabenspektrum u.a. auch an der TU Braunschweig.
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Rechtsanwalt Jürgen Toppe ist langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen.
Kommende Termine

Rechtliche Aspekte beim NIS-2-Umsetzungsgesetz: KRITIS und seine Auswirkungen auf Kommunen und ihre Unternehmen

Termin
12.02.2026 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Preise
Öffentliche Verwaltung
260,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
360,00 € zzgl. 0% MwSt.
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Janina Wesemann

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Karsten Balzer

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