Antragsrechte für Ratsmitglieder nach § 56 Satz 1 NKomVG

Kurzbeschreibung
Jedes Mitglied der Vertretung hat das Recht, in der Vertretung und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen; die Unterstützung durch andere Mitglieder der Vertretung ist dazu nicht erforderlich. So wird das Antragsrecht in § 56 Satz 1 NKomVG normiert.

Ein einfacher Satz, der in der Praxis allerdings viele Fragen und Probleme aufwirft. Manche Ratsmitglieder nutzen dieses Antragsrecht geradezu „inflationär“, und sei es mit Hilfe von KI.
Beschreibung

Worum geht es?

Unter dem Stichwort „Antrag“ verbergen sich Sachanträge, Dringlichkeitsanträge, Anträge zur Geschäftsordnung. Damit verbunden sind Auslegungsfragen sowie oftmals die Problematik des weiteren Verfahrens. 

In diesem praxisorientierten Seminar erhalten Sie wertvolle Hinweise dazu, wie die Verwaltung damit umgehen kann.

Schwerpunkte:

  • Welche unterschiedlichen Anträge kennt das NKomVG bzw. die Geschäftsordnung?
  • Welche Voraussetzungen bestehen beim Antragsrecht?
  • Wie ist der weitere Verfahrensgang?
  • Welche Rechte hat die antragstellende Person?
  • Kann das Antragsrecht eingeschränkt werden – wenn ja, wie?
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem Kommunalrecht befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Stefan Wittkop
Stefan Wittkop
Stefan Wittkop hat an der Georg-August-Universität zu Göttingen Rechtswissenschaften mit Auslandsaufenthalten in Aix-en-Provence, Brüssel und Straßburg studiert. Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Kassel war er zunächst als Rechtsanwalt und anschließend als Referent einer Landtagsfraktion in Niedersachsen und im Ministerbüro des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport tätig. Seit Dezember 2013 ist Wittkop Beigeordneter beim Niedersächsischen Städtetag (NST) e.V. und dort insbesondere für die Bereiche Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht und Gefahrenabwehrrecht zuständig.

Kommende Termine

Antragsrechte für Ratsmitglieder nach § 56 Satz 1 NKomVG

Termin

25.02.2027 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Freie Plätze

Viele freie Plätze verfügbar

Ort

Online-Seminar

Trainerliste

Stefan Wittkop

Preise

Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
300,00 € zzgl. 0% MwSt.

Antragsrechte für Ratsmitglieder nach § 56 Satz 1 NKomVG

Termin

12.10.2027 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Freie Plätze

Viele freie Plätze verfügbar

Ort

Online-Seminar

Trainerliste

Stefan Wittkop

Preise

Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
300,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

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Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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Bei Fragen zu Seminarinhalten und -abläufen sowie zu Inhouse-Seminaren