Europäisches Beihilferecht 2 – Typische Fallkonstellationen

Kaum ein Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren einen Bedeutungszuwachs und Dynamik erfahren wie das europäische Beihilfenrecht. Denn immer, wenn öffentliche Gelder einem Projekt ausschließlich zukommen sollen, ist an das Beihilfenrecht zu denken. In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis!

Ausführliche Beschreibung

Worum geht es?

Für Kommunen hat das europäische Beihilfenrecht in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Kern des Beihilfenrechts ist das Verbot, aus öffentlichen Mitteln Leistungen zu gewähren, die bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und hierdurch den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können. Angesichts dieser Bandbreite der Vorgaben sind für Kommunen und kommunale Betriebe unzählige Konstellationen denkbar, in denen Leistungen aus öffentlichen Mitteln beihilferechtlich relevant sein können.

Allerdings ist dieser Bedeutungsgewinn häufig im Alltag der Kommune noch gar nicht angekommen, weil die sich stellenden Fragen bislang nicht im Bewusstsein kommunaler Entscheidungsträger waren und sind. Doch hier lauert eine Gefahr, denn beihilfenrechtliche Fragen lassen zwar sich regelmäßig vor Gewährung einer Beihilfe durch die Kommunen klären, sind aber im Nachhinein oft nur schwer zu heilen.

Dieses auf dem Grundlagenseminar zum Europäischen Beihilfenrecht aufbauende Seminar, stellt anhand von aktuellen Fällen aus der Praxis typische Fallkonstellationen dar, wie das Europäische Beihilfenrecht in der Praxis umzusetzen ist.

Schwerpunkte:

  • Kurzer Abriss zu den Rechtsgrundlagen
  • Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?
    • Notifizierungsverfahren
    • Vorgaben der AGVO
    • Welche Rechtsfolgen hat ein Verstoß gegen das Beihilfenverbot?
  • Beispiele für typische Fallkonstellationen

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, zu deren Aufgabe die Begünstigung von natürlichen oder juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder deren Kontrolle gehört, wie z.B. BürgermeisterInnen, KämmerInnen/Finanzverantwortliche.
MitarbeiterInnen von Rechnungsprüfungsämtern sowie von kommunalen Unternehmen.
MitarbeiterInnen von Beratungsunternehmen, die Institutionen der öffentlichen Hand beraten.

Was ist noch wichtig?

Dieses Seminar ist für TeilnehmerInnen geeignet, die bereits über ein Grundlagenwissen zum Europäischen Beihilferecht verfügen. Allen anderen sei zuvor das Seminar Europäisches Beihilferecht 1 – Überblick und Grundlagen empfohlen.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Dominik Lück

Dr. Dominik Lück ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei „Dombert Rechtsanwälte PartmbB“ in Potsdam. Er ist u.a. Spezialist für Datenschutzrecht und in diesem Zusammenhang bundesweit tätig.

Kommende Termine

Termin:
18.03.2025, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Dominik Lück
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR
Termin:
07.10.2025, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Dominik Lück
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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