Die Kommune als Zuwendungsgeber – von der Richtlinienerstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung
Ein beliebter Weg der öffentlichen Hand zur Realisierung von erforderlichen oder wünschenswerten Vorhaben ist die Gewährung von Zuwendungen an Dritte. Dies erfordert eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Erstellung einer Förderrichtlinie bis zur Verwendungsnachweisprüfung.