Annahme von Geschenken – Was geht und was nicht?

Kurzbeschreibung
Der Kugelschreiber eines ansässigen Unternehmens, die Weinflasche vom dankbaren Bürger oder die Einladung zur (kostenfreien) Begleitung zur nächsten Fachmesse – darf ich dies annehmen? Vor allem – aber nicht nur – Beschäftigte in öffentlichkeitswirksamen Bereichen, etwa Wahlbeamte, stehen oft vor dieser Frage.

Aber auch bereits das Geburtstagspräsent für einen Kollegen berührt Fragen des Geschenkannahmeverbots: sowohl die Schenkenden und die Beschenkten wie auch die Vorgesetzten müssen prüfen: Ist das erlaubt?
Beschreibung

Worum geht es?

BeamtInnen dürfen keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteil in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. So formuliert es § 42 BeamtStG. Für Tarifbeschäftigte gilt das in ähnlicher Weise. Flankiert werden die Ausführungen durch, welche bereits frühzeitig tangiert werden.

Die Vielschichtigkeit des Geschenkannahmeverbots im öffentlichen Dienst im Einzelfall abzubilden, ist eine kaum leistbare Aufgabe. Dieses Seminar skizziert die Grundzüge des Geschenkannahmeverbots und zeigt den grundlegenden Umgang mit entsprechenden Situationen – sowohl für die Bediensteten selbst als auch die Vorgesetzten – auf. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, anhand der Hinweise zu einschlägigen Vorschriften sich das Rechtsgebiet anzunähern und sich diesem zu erschließen. Die Vorstellung der aktuellen Rechtsprechung sowie kurze strafrechtliche Erwägungen des Korruptionsstrafrechts runden das Thema ab.

Schwerpunkte:

  • Was gilt als Geschenk?
  • Erläuterung des Geschenkannahmeverbots
  • Ausnahmen
  • Zustimmungsvorbehalt des Dienstherrn
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
  • Strafrechtliche Aspekte
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Personalabteilungen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Dr. Stephan Berndt
Dr. Stephan Berndt ist seit 2021 als Rechtsanwalt bei DOMBERT Rechtsanwälte PartmbB tätig. Neben dem Verwaltungsrecht liegt seine Haupttätigkeit im öffentlichen Dienstrecht, wobei wirtschafts- und strafrechtliche Fragestellung einfließen. Als Autor beteiligt sich Stephan Berndt regelmäßig am aktuellen juristischen Diskurs. Neben Beiträgen in Fachzeitschriften ist er als Mitautor im „Handbuch – Recht der kommunalen Wahlbeamten“ zum Kapitel Disziplinarrecht zu finden.
Kommende Termine

Annahme von Geschenken – Was geht und was nicht?

Termin
21.05.2026 09:30 Uhr - 12:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Stephan Berndt
Preise
Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
300,00 € zzgl. 0% MwSt.

Annahme von Geschenken – Was geht und was nicht?

Termin
19.11.2026 09:30 Uhr - 12:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Stephan Berndt
Preise
Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
300,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

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Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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