Artenschutzrecht in der Bauleitplanung und Vorhabenzulassung – ein Grundlagenseminar
Worum geht es?
Dieses Grundlagenseminar vermittelt umfassende Kenntnisse zum artenschutzrechtlichen Handlungsrahmen, der in der Bauleitplanung und bei Vorhabenzulassungen eine immer zentralere Rolle spielt. Dabei werden die grundlegenden Prinzipien des Artenschutzes, die aktuellen rechtlichen Vorgaben sowie die wichtigsten Verbote und Privilegierungsregelungen im besonderen Artenschutzrecht erläutert.Im Seminar werden die Anforderungen an Maßnahmen wie CEF- und FCS-Maßnahmen sowie deren rechtliche Absicherung behandelt. Ein besonderer Fokus liegt auf den Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten, u.a. auch im Zusammenhang mit Windenergieanlagen (§§ 45b ff. BNatSchG). Auch das allgemeine Artenschutzrecht und der Entfall der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 6 WindBG werden thematisiert.
Das Seminar bietet eine praxisnahe Einführung in die komplexen rechtlichen Anforderungen und unterstützt die TeilnehmerInnen dabei, artenschutzrechtliche Vorgaben sachgerecht und rechtssicher umzusetzen.
Schwerpunkte:
- Einführung in die praxisrelevanten Grundlagen des Artenschutzrechts nach Bundesnaturschutzgesetz
- Rechtliche Vorgaben des BauGB an die Behandlung des Artenschutzes im Bauleitplanverfahren
- CEF- und FCS-Maßnahmen
- Ausnahmen im Zusammenhang mit Windenergieanlagen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen oder dem Artenschutz befasst sind.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen hierbei im Bereich des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Denkmalschutzrechts sowie im Fachplanungs- und Umweltrecht (insb. Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Recht der Umweltprüfungen).
Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. und des Bundesverbands Windenergie e.V.