Grabnutzungsrecht und Bestattungspflicht

Kurzbeschreibung
Die Vergabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte ist ein wichtiger Vorgang im Rahmen des Betriebs eines Friedhofes und damit zusammenhängend auch für die Erhebung von Gebühren zur Finanzierung der Einrichtung. Das Bestattungsgesetz enthält nur einige wenige Regelungen hierzu. Die wesentlichen Bestimmungen bleiben der Friedhofssatzung vorbehalten. Das Grabnutzungsrecht ist somit hauptsächlich Gegenstand des kommunalen Satzungsrechts.

Die Bestattungspflicht ist – in Niedersachsen wie in allen Bundesländern – landesgesetzlich geregelt. Sie wird den Angehörigen auferlegt und ist Teil des Gefahrenabwehrrechts, dessen Ziel in der Herstellung von Sicherheit und Ordnung besteht. Im Gegensatz zur Bestattungspflicht ist die ihr korrespondierende Toten(für)sorge dem Bundesrecht zuzuordnen; sie beinhaltet die Befugnis, über den Leichnam einer verstorbenen Person zu bestimmen.
Beschreibung

Worum geht es?

Für den Friedhof ist die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte von elementarer Bedeutung, weil dadurch die Rechtsbeziehung zu den Personen bestimmt wird, die Hauptnutzer der Einrichtung sind. Da ein Grab zu einer ordnungsgemäßen Bestattung gehört, wird deren Erwerb im Regelfall einer bestattungspflichtigen Personen obliegen. Aber auch aus dem Recht zur Toten(für)sorge kann sich ein Anspruch auf den Erwerb einer Grabstätte für die verstorbene Person ergeben.

Für die Kommune, sei es das Ordnungsamt oder die Friedhofsverwaltung, kommt es darauf an, weder bei der Bestattung noch bei der Grabvergabe in Konflikt mit dem Totensorgerecht zu geraten. Weiter ist wichtig zu wissen, wie im Falle einer Rechtsnachfolge zu verfahren ist.

Alle diese Fragestellungen werden in diesem Seminar erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer behandelt.

Schwerpunkte:

  • Was ist bei der Vergabe eines Grabnutzungsrechts zu Beachten?
  • Wer muss wann für die Bestattung sorgen und wer trägt die Kosten?
  • Welche Bedeutung kommt der Toten(für)sorge zu?
  • Wie lässt sich die Rechtsnachfolge regeln?
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Dr. Thomas Horn
Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).
Kommende Termine

Grabnutzungsrecht und Bestattungspflicht

Termin
10.02.2026 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
145,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
195,00 € zzgl. 0% MwSt.

Grabnutzungsrecht und Bestattungspflicht

Termin
09.09.2026 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Dr. Thomas Horn
Preise
Öffentliche Verwaltung
145,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
195,00 € zzgl. 0% MwSt.
Nach oben scrollen

So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

Janina Wesemann

Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

Karsten Balzer

Bei Fragen zu Seminarinhalten und -abläufen sowie zu Inhouse-Seminaren