Aktuelles zu Waldfriedhöfen und Baumbestattungen
Worum geht es?
Das für die Rechtslage in Niedersachsen maßgebliche Bestattungsgesetz schreibt für die Beisetzung von Urnen mit der Asche verstorbener Personen zwingend die Friedhofspflicht vor, von der es als Ausnahme nur die Seebestattung im niedersächsischen Küstengewässer gibt. Angesichts der strengen Reglementierung der Friedhofsträgerschaft ist es Privaten nur eingeschränkt möglich, am Friedhofswesen teilzunehmen. Regelungen bestehen auch in Bezug auf die Verantwortlichkeiten, die Friedhofsgebühren, die Friedhofssatzung, den Gesundheitsschutz und den Schutz von Boden und Wasser.Aus kommunaler Sicht ergibt sich daraus eine Fülle von Fragen, die in diesem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt werden. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.
Schwerpunkte:
- Welche Bedeutung hat das Waldgesetz für einen Waldfriedhof?
- Wer kann Träger eines Waldfriedhofs in Niedersachen sein?
- Welche Besonderheiten gelten in gemeindefreien Gebieten?
- Sind private Waldfriedhöfe zulässig?
- Ist der private Betrieb eines Waldfriedhofs möglich?
- Welche Verantwortlichkeiten gelten für Träger und Betreiber von Waldfriedhöfen?
- Welche Anforderungen bestehen an die Waldfriedhofssatzung?
- Welche Mindestruhezeiten sind auf einem Waldfriedhof vorzusehen?
- Ist die Umbettung einer Urne von einem Waldfriedhof zulässig?
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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