Der Umgang mit baurechtswidrigen Zuständen nach § 79 Nds. Bauordnung (NBauO)
Worum geht es?
Im ersten Teil des Seminars werden die allgemeinen Grundsätze bauaufsichtlichen Einschreitens nach § 79 NBauO dargestellt. Den Schwerpunkt bildet neben der Bestimmtheit von Anordnungen insbesondere die Ausübung von Ermessen (Übermaßverbot, Gleichheitssatz, Vertrauensschutz und Duldung). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eingegangen.Anschließend - im zweiten Teil - wird thematisiert, was bei der Durchsetzung der Maßnahmen zu beachten ist (Anordnung von Zwangsmitteln).
Schwerpunkte:
- § 79 Nds. Bauordnung
- Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Baubereich und den Bauaufsichtsbehörden.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
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