Die rechtssichere Beauftragung von Beschaffungsdienstleistern bei Neu-bau- und Modernisierungsvorhaben
Worum geht es?
Kommunen als öffentliche Auftraggeber bedienen sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren oft externer Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälte oder Beratungsunternehmen als sogenannte Beschaffungsdienstleister. Der Leistungsumfang kann von der Bereitstellung der technischen Infrastruktur über die Beratung bzgl. Ausführung und Planung bis zu Vorbereitungs- und Managementtätigkeiten bei der Durchführung von Vergabeverfahren gehen.Gerade die Abgrenzung zwischen (noch) zulässiger Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren und drohendem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz hat die Rechtsprechung aber in letzter Zeit des Öfteren beschäftigt. Im Seminar geht es um die Beauftragung und den richtigen Einsatz von Beschaffungsdienstleistern.
Schwerpunkte:
- Was ist eine Beschaffungsdienstleistung?
- Wer kommt als Beschaffungsdienstleister in Betracht?
- Zulässiger Umfang der Beschaffungsdienstleistung vs. Pflichten des Auftraggebers
- Beschaffungsdienstleistung als Rechtsdienstleistung: Was dürfen Architekten und Ingenieure, was müssen Rechtsanwälte?
- Werkvertrag oder Dienstvertrag?
- Haftung von Beschaffungsdienstleistern
- Vergabe von Beschaffungsdienstleistungen: Direktauftrag vs. Vergabe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit Vergaben befasst sind, MitarbeiterInnen von Rechnungsprüfungsämtern und Vergabestellen.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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