Die Sondernutzung öffentlicher Straßen
Worum geht es?
Die Benutzung öffentlicher Straßen stellt sich straßenrechtlich als „Gemeingebrauch" oder „Sondernutzung" dar. Zwischen diese beiden Nutzungsformen tritt noch der „Anliegergebrauch". Da Sondernutzungen und bestimmte Formen des Anliegergebrauchs erlaubnispflichtig sind und Gebührenpflichten auslösen können, ist die Abgrenzung zwischen den Nutzungsformen von zentraler Bedeutung.Im Seminar werden Differenzierungskriterien aufgezeigt, besonders häufig vorkommende Sondernutzungen vorgestellt und strittige Abgrenzungsfälle anhand einschlägiger Gerichtsentscheidungen diskutiert. Zudem werden Fallstricke bei (Ermessen-)Entscheidungen über Sondernutzungserlaubnisse aufgezeigt und behördliche Vorgehensweisen gegen unerlaubte Sondernutzungen thematisiert. Vorgestellt werden schließlich auch die Regelungsspielräume von Sondernutzungssatzungen.
Schwerpunkte:
- Verständnis der straßenrechtlichen Sondernutzung in Abgrenzung zu Gemeingebrauch und Anliegergebrauch
- Typische Sondernutzungen nach Fallgruppen
- Verhältnis der straßenrechtlichen Sondernutzung(serlaubnis) zu straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnistatbeständen
- Die behördliche Ermessensentscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis (zulässige und unzulässige Entscheidungskriterien, Ermessensreduzierung)
- Sondernutzungsgebühren
- Sondernutzungssatzungen
- Das Vorgehen gegen unerlaubte Sondernutzungen (Beendigungsverfügungen, Ahndungen mit Bußgeldern)
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem Straßenrecht in Berührung kommenWas ist noch wichtig?
Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) in seiner aktuellen Fassung bereit.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
