Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – ein aktueller Überblick
Worum geht es?
Im Seminar werden die körper- und umsatzsteuerlichen Grundlagen vermittelt. Die TeilnehmerInnen erhalten einen fundierten Einblick in die rechtlichen Grundlagen und ein Verständnis für steuerrechtliche Sachverhalte innerhalb der Kommunen und ihrer Betriebe. Dabei spielt insbesondere der § 2b des Umsatzsteuergesetzes eine Rolle.So erhalten KollegInnen, die neu in der Materie „Umsatzbesteuerung“ sind einen Überblick und Einführung in die Problematik für die kommunalen Haushalte. Aber das Seminar dient auch all jenen, die bereits „mit“ der Umsatzsteuer arbeiten, als Auffrischung und Aktualisierung.
Schwerpunkte:
- Tätigkeitsarten der Kommune: Hoheits-, Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Tätigkeit
- Körperschaftsteuerpflicht und Betrieb gewerblicher Art (BgA)
- Aktuelle Rechtsstand der Umsetzung des geltenden Umsatzsteuerrechtes
- Warum sind Leistungen der Kommune ggf. steuerpflichtig und wie prüft man das?
- Ausnahmevorschriften
- Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung
- Überblick über die geltenden BMF-Schreiben zur Umsatzbesteuerung
- Tax Compliance in der Kommune
Wer sollte dabei sein?
VerwaltungsquereinsteigerInnenMitarbeiterInnen, die ihr Wissen auffrischen und aktualisieren möchten
Fachkräfte kommunaler Unternehmen
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
