Die Vergabe von Rahmenverträgen für wiederkehrende Leistungen
Worum geht es?
Rahmenverträge sind sowohl im Unter- als auch Oberschwellenbereich möglich, sowohl bei Lieferungen, bei Dienstleistungen als auch bei Bauleistungen. Einmal vergeben, ersparen Sie den öffentlichen Auftraggebern bei immer wiederkehrenden Leistungen einen enormen Verwaltungsaufwand, bieten zudem mehr Flexibilität im Vergleich zu herkömmlichen Aufträgen und führen durch die längerfristige Bindung der Unternehmen zu einer entsprechenden Planungs- und Kostensicherheit.Die jeweiligen Vergabeordnungen regeln die Rahmenvereinbarungen nur sehr allgemein, was zu erheblichen Unsicherheiten bei ihrer Anwendung führt. Daneben sind die Rahmenvereinbarungen immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen, was nicht unbedingt ihre Anwendbarkeit vereinfacht.
Im Seminar soll es um die wesentlichen Regelungen und deren Anwendung sowie die bisherigen Praxiserfahrungen bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen gehen.
Schwerpunkte:
- Einführung und Begrifflichkeiten
- Voraussetzungen für Rahmenvereinbarungen
- Leistungsbeschreibung und Vertragsgestaltung
- Aktuelle Rechtsprechung
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die Rahmenvereinbarungen schließen möchten.Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Vergabestellen und Rechnungsprüfungsämtern
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
