Einführung in das niedersächsische Kindertagesstättenrecht
Worum geht es?
Das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und die entsprechende Durchführungsverordnung (DVO-NKiTaG) sind zum 01. August 2021 in Kraft getreten und haben das bisherige KiTaG mit seinen DVOs ersetzt und ganz neu strukturiert. Die Schwerpunkte der Neufassung ab dem 01.08.2021 sind:- Verbindlicher Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in den Betreuungsgruppen
- Gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege
- Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
- Erweiterung des Berufszugangs
- Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe
Schwerpunkte:
Neben der Vorstellung von aktuellen Zahlen und Daten aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung klärt das Seminar die folgenden Fragen und orientiert sich dabei vornehmlich an der Struktur des NKiTaG:- Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
- Was ist eine Kindertagesstätte (KiTa)?
- Welche Standards und Vorgaben gibt‘s für die Kindertagesbetreuung?
- Was bedeutet Kindertagespflege?
- Wer hat Anspruch auf die Kindertagesbetreuung?
- Wer ist zuständig für die Kindertagesbetreuung?
- Wer finanziert die Kindertagesbetreuung und wie funktioniert das?
- Was bedeutet Kita – Bedarfsplanung?
Wer sollte dabei sein?
Das Seminar richtet sich in der Hauptsache an EinsteigerInnen, die in der Kommunalverwaltung oder in Kindertagesstätten mit der Planung und Abwicklung sowie der Abrechnung der Kindertagesbetreuung neu betraut sind.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
