Feuerwehren: EhrenbeamtInnen als VerwaltungsvollzugsbeamtInnen
Worum geht es?
Die TeilnehmerInnen lernen die wesentlichen Rechtsgrundlagen ihres Handelns kennen und werden befähigt, im Einsatzfall rechtmäßige Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck besprechen wir verwaltungsverfahrensrechtliche Grundlagen und Handlungsformen und allgemeine Anforderungen an rechtmäßiges behördliches Handeln. Wir beleuchten verschiedene typische Fallkonstellationen bei Feuerwehreinsätzen und betrachten verschiedene Gerichtsurteile, in denen die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Einsatzleitungen auf dem Prüfstand standen. Wir gehen auf die einzelnen (Vollstreckungs-)rechte ein, die VollzugsbeamtInnen innehaben und besprechen deren Voraussetzungen. Das Seminar dient – im Fall der Bestellung zum/r VollzugsbeamtIn - der Gemeinde dazu nachzuweisen, dass die für die Bestellung nötigen Grundkenntnisse vorliegen. Die TeilnehmerInnen erhalten zu diesem Zweck eine detaillierte Bescheinigung über die Lerninhalte.Schwerpunkte:
- Was ist ein Verwaltungsakt, was sind Verhältnismäßigkeit und Ermessen?
- § 24 NBrandSchG - Rechte der Einsatzleitung
- Polizeirechtliche Generalklausel und Standardmaßnahmen nach NPOG
- Zwangsmittel-Was sind Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang
Wer sollte dabei sein?
Stadt- und GemeindebrandmeisterInnen und OrtsbrandmeisterInnen der Freiwilligen Feuerwehren, Mitglieder der Stadt- und Ortskommandos.Beamt/innen der Berufsfeuerwehren und der Hauptberuflichen Wachbereitschaften.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Kommunalverwaltungen, die für die Feuerwehren zuständig sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
