Feuerwehren: Sondervermögen, Kameradschaftskassen oder Förderverein – Welche Möglichkeiten gibt es, welche Fallstricke lauern?
Worum geht es?
Das Seminar soll Gemeinden mit Feuerwehren dazu befähigen, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob in ihrer jeweiligen speziellen Situation die Einführung eines Sondervermögens die beste Lösung darstellt. Und wenn ja, unter welchen möglichen Bedingungen dies der Fall ist.Gleichzeitig werden mögliche Alternativen aufgezeigt und deren jeweilige Vor- und Nachteile dargestellt. Es geht darum, den Betroffenen einen Überblick über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen, deshalb wird gerade nicht nur das neue Sondervermögen betrachtet.
In dem Seminar wird es genug Raum geben, konkrete Fragen jeder einzelnen Gemeinde zu diskutieren und Antworten zu erarbeiten; der Austausch untereinander wird im Vordergrund stehen, denn für Niedersachsen betreten wir gemeinsam Neuland.
Schwerpunkte:
- Was ist Kameradschaftspflege und wie wird sie rechtlich eingeordnet?
- Was darf ein Kameradschaftskassenverein finanzieren, welche Steuerpflichten hat er?
- Wie und zu welchem Zweck wird ein Förderverein gegründet?
- Welche Steuervergünstigungen hat ein gemeinnütziger Verein – wo liegen die Fallstricke?
- Was ist das Sondervermögen nach § 14a NBrandSchG
- Wie richtet man es ein – wie löst man es auf?
- Welche Vorgaben sind zu berücksichtigen, welche nicht?
- Welche Steuerpflichten gibt es für das Sondervermögen – welche Aufgaben resultieren daraus für Feuerwehrmitglieder und Verwaltung?
Wer sollte dabei sein?
Das Seminar richtet sich zum einen an Leitungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren. Das Seminar richtet sich aber auch an die Verwaltung, die zusammen mit der Politik entscheiden muss, ob die Einführung eines Sondervermögens zur Kameradschaftspflege in ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
