Kalkulation von Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst
Worum geht es?
Die Kalkulation von Gebühren auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und betriebswirtschaftlicher Instrumente stellt eine Herausforderung dar. Die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorschriften wird vom Gesetzgeber kaum thematisiert. In diesem Seminar werden Sie befähigt, die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst zu berechnen.Neben sicheren Kenntnissen des Gebührenrechtes erlernen Sie die rechtssichere Berechnung von Gebühren nach NKAG, da hier alle betriebswirtschaftlichen – also auch die kalkulatorischen – Kosten einzurechnen sind. An ausgewählten praktischen Fällen werden außerdem Gerichtsurteile berücksichtigt, insbesondere der Umgang mit dem öffentlichen Anteil, hinterliegenden und Eckgrundstücken sowie land-/forstwirtschaftlichen Grundstücken, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Schwerpunkte:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Straßengesetz (StrG), Straßenreinigungsgesetz (StrReinG)
- Öffentlicher Anteil
- Kostenerfassung
- Kostenverteilung
- Kostenumlage
- Kostenberechnung (Frontmetermaßstab, Quadratwurzelmetermaßstab)
- Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
- Überleitung der Satzung in den Gebührenbescheid
- Übungen zur Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren
Wer sollte dabei sein?
MitarbeiterInnen von Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Gebührenberechnung für Straßenreinigung und Winterdienst und des damit verbundenen Gebühren- und Straßenreinigungsrechts aneignen wollen.Was ist noch wichtig?
Bitte halten Sie einen Taschenrechner bereit.Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
