Kommunalrecht: Das Akteneinsichtsrecht nach § 58 Abs. 4 NKomVG – Voraussetzungen und praktische Umsetzung
Worum geht es?
Nach § 58 Abs. 4 NKomVG können einzelne Abgeordnete unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen. Neben den gesetzlichen Vorgaben sind dabei die einschlägige Kommentierung und die Rechtsprechung zu berücksichtigen.Neben den Voraussetzungen für eine Akteneinsicht geht es auch darum, wie sie dann durchgeführt werden kann. Der Dozent nutzt praktische Beispiele aus der Kommunalverwaltung sowie aus seiner Beratungspraxis, um das theoretische Wissen mit der Praxis zu verknüpfen und zu festigen.
Schwerpunkte:
- Anspruchsinhaber
- Anspruchsverpflichtete
- Form und Verfahren
- Durchführung der Akteneinsicht
- Verwendung der durch Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit kommunalrechtlichen Fragen und/oder der Gremienbetreuung befasst sind.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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