Kommunalrecht: Das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG
Worum geht es?
Sowohl die ehrenamtlich Tätigen als auch die Verwaltungen müssen das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG ständig im Blick haben und teilweise ad-hoc eine rechtssichere Antwort geben können, ob ein Verbot besteht oder nicht. Voraussetzung ist folglich der rechtssichere Umgang mit den Vorgaben des Gesetzes und die Kenntnis der Rechtsprechung.Schwerpunkte:
- Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Wer sollte dabei sein?
Führungs- und Fachkräfte, die mit kommunalrechtlichen Fragen befasst sind.Was ist noch wichtig?
Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
