Kommunalrecht: Hybride Videokonferenzen nach §§ 64 Abs. 3 bis 9 NKomVG
Worum geht es?
Nach § 64 Abs. 3 Satz 1 können Abgeordnete an den Sitzungen der Vertretung durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen, soweit die Hauptsatzung dies zulässt. Ziel des Seminars ist, den TeilnehmerInnen die Voraussetzungen aus dem Kommunalrecht zu vermitteln und Probleme zu lösen, die in der kommunalen Praxis auftreten (können).Der Dozent wird praktische Beispiele aus der Kommunalverwaltung sowie aus seiner Beratungspraxis nutzen, um das theoretische Wissen mit der Praxis zu verknüpfen und zu festigen.
Schwerpunkte:
- Voraussetzungen für Videokonferenzen nach § 64 Abs. 3 bis 9 NKomVG
- Vergleich zu den Voraussetzungen für Videokonferenzen nach § 182 NKomVG
Wer sollte dabei sein?
Das Seminar richtet sich an die Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Organisation und Betreuung von Gremiensitzungen betraut sind.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
