Kommunalrecht: Wahl (und Abwahl) von kommunalen WahlbeamtInnen nach § 109 NKomVG
Worum geht es?
WahlbeamtiInen werden nach § 109 NKomVG von den kommunalen Vertretungen auf Vorschlag der HauptverwaltungsbeamtInnen gewählt. Die Wahl der BeamtInnen auf Zeit (§ 109 NKomVG) muss stets gut vorbereitet werden; gleichzeitig müssen die kommunalrechtlichen Vorgaben beachtet werden.Was ist bei der Wiederwahl eines/r Amtsinhabers/in zu beachten? Welche Auswahlkriterien sind im Vergleich zu „normalen“ Stellenbesetzungen zu beachten, welche „dürfen“ keine Rolle spielen? Was gilt in Sonderfällen, wenn z.B. auf die Ausschreibung verzichtet werden soll?
Noch „kniffeliger“ wird es, wenn ein Abwahlverfahren ansteht. Hier gilt es in besonderem Maße jegliche Formfehler zu vermeiden.
Schwerpunkte:
- Grundlagen
- Ausschreibung
- Verzicht auf die Ausschreibung
- Verfahren
- Rechtsstellung
- Wiederwahl
- Abberufung
Wer sollte dabei sein?
Das Seminar richtet sich an die Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen, die an Auswahlverfahren für WahlbeamtInnen beteiligt sind.Was ist noch wichtig?
Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
