Kündigung von Bauverträgen und Kündigungsabrechnung
Worum geht es?
Das Seminar vermittelt Bauherren und sonstigen Baubeteiligten praxisnah und kompakt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zur Kündigung von Bauverträgen. Im Fokus stehen dabei die verschiedenen Kündigungsarten nach BGB und VOB/B, die rechtssichere Abrechnung des Vertrages im Anschluss an die Kündigung sowie die häufigsten Fehlerquellen in der Praxis.Ziel des Seminars ist es, den TeilnehmerInnen mehr Sicherheit im Umgang mit (beabsichtigten) Kündigungen zu geben, typische Stolperfallen zu vermeiden und Empfehlungen für das Vorgehen nach einer Vertragsbeendigung zu geben.
Schwerpunkte:
Rechtliche Grundlagen der Kündigung:- Freie Kündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
- Kündigung nach BGB und VOB/B
- Form- und Fristerfordernisse
- Typische Praxisprobleme
- Abrechnung des Vertrages nach der Kündigung
- Umgang mit erbrachten und nicht erbrachten Leistungen
- Schadensersatz und Vergütungsansprüche
- Durchführung der Ersatzvornahme nach der Kündigung
- Relevante Entscheidungen aus der aktuellen Rechtsprechung
Wer sollte dabei sein?
Fach- und Führungskräfte aus kommunalen Bau- und Liegenschaftsämtern und Vergabestellen sowie an sonstige Baubeteiligte, die Kenntnisse zur rechtssicheren Kündigung und Abwicklung von Bauverträgen erwerben oder vertiefen möchten.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.