Nachbarschutz im Öffentlichen Baurecht

Kurzbeschreibung
Drittschutz, Widerspruch, Klage – Welche Normen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sind drittschützend? Wann können Nachbarn erfolgreich gegen eine Baugenehmigung vorgehen oder bauaufsichtliches Einschreiten verlangen?

Das Seminar vermittelt einen aktuellen Überblick über die Materie.
Beschreibung

Worum geht es?

Einwände von Nachbarn gegen Baumaßnahmen gehören zum Alltag jeder Bauaufsichtsbehörde. Doch nicht jeder Verstoß gegen das öffentliche Baurecht berechtigt Dritte zu Widerspruch und Klage – entscheidend ist, ob die verletzte Norm drittschützenden Charakter hat.

Dieses Seminar vermittelt systematisch, welche Normen des Bauplanungsrechts (BauGB) und des Bauordnungsrechts (NBauO) Nachbarn subjektive Rechte verleihen und unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage Erfolg haben kann.

Anhand konkreter Fallbeispiele aus der Rechtsprechung werden die typischen Konfliktlagen – vom Abstandsflächenverstoß über das Gebot der Rücksichtnahme bis hin zur Verletzung von Festsetzungen eines Bebauungsplans – praxisnah aufbereitet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Handlungssicherheit für die Behörde: Wann muss die Bauaufsicht tätig werden? Wie ist bei der Erteilung einer Baugenehmigung mit nachbarlichen Einwendungen umzugehen? Welche Rechtsfolgen drohen, wenn drittschützende Normen missachtet werden?

Das für das Seminar maßgebliche Landesrecht ist die Nds. Bauordnung.

Schwerpunkte:

  • Begriff und Funktion des Drittschutzes im öffentlichen Baurecht
  • Drittschützende Normen im Bauplanungsrecht:
  • Festsetzungen des B-Plans, § 34 BauGB, Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO)
  • Drittschützende Normen im Bauordnungsrecht:
  • Abstandsvorschriften nach § 5 NBauO, weitere nachbarschützende Vorschriften der NBauO
  • Nachbarbeteiligung § 68 NBauO
  • Widerspruchsverfahren und aufschiebende Wirkung: Was bedeutet das für laufende Baugenehmigungen?
  • Anfechtungsklage des Nachbarn: Zulässigkeit, Begründetheit, Folgen für die Behörde
  • Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten und Verweis auf den Privatrechtsweg
  • Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Baubereich und den Bauaufsichtsbehörden.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Tobias Ebert
Tobias Ebert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei „Prof. Versteyl Rechtsanwälte“ in Hannover. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Kommunalabgabenrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Kommende Termine

Nachbarschutz im Öffentlichen Baurecht

Termin
05.10.2026 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Tobias Ebert
Preise
Öffentliche Verwaltung
200,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
300,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

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Karsten Balzer

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