Nachhaltigkeitsberichterstattung für kommunale Unternehmen – Stan-dards als wirksames Steuerungsinstrument
Worum geht es?
Die TeilnehmerInnen erhalten in diesem Seminar einen Überblick über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene und die daraus resultierenden Anforderungen an Kommunen und ihre Beteiligungen. Neben den Kriterien zur Differenzierung zwischen freiwilliger und verpflichtender Berichterstattung werden die Grundlagen der VSME-Berichterstattung dargestellt. Die TeilnehmerInnen werden so in die Lage versetzt, die relevanten Informationsbedarfe der kommunalen Gesellschafterinnen zu identifizieren und anhand dessen wesentliche Entscheidungen für die Berichtspflichten "ihrer" Unternehmen zu treffen.Das Seminar verbindet die Vermittlung von Grundlagenwissen mit wertvollen Hinweisen und Erläuterungen für die Praxis. Daneben bietet es die Möglichkeit, in den Austausch über die Umsetzung vor Ort und die zugrundeliegenden Überlegungen zu treten.
Schwerpunkte:
- aktuelle Rechtslage
- Nachhaltigkeitsberichterstattung als Steuerungsinstrument
- Unterschiede zwischen CSRD und VSME
- Grundlagen der VSME-Berichterstattung: verfolgte Ziele, Anwendung der Methode, zu erhebende Informationen, Module, etc
- Impulse für die Entwicklung einer Berichtsempfehlung und Clusterbildung
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen des Beteiligungsmanagements, aus Rechnungsprüfungsämtern sowie von kommunalen Unternehmen.MitarbeiterInnen von Beratungsunternehmen, die Institutionen der öffentlichen Hand beraten.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
