Neutralität im BürgermeisterInnen-Wahlkampf – Aktuelle Rechtsprechung und Fälle für AmtsinhaberInnen, KandidatInnen und betroffene MitarbeiterInnen in der Verwaltung
Worum geht es?
In einem Wahlkampf kann so Manches schieflaufen: es gibt (rechtlichen) Grenzen des für KandidatInnen Mach- und Sagbare. Es drohen Fehler, die im schlimmsten Fall zu einer Ungültigkeit der Wahl führen können (siehe beispielsweise Bad Gandersheim). Verstöße gegen die Neutralitätspflicht, die Vermischung von (derzeitigem) Amt und Rolle als KandidatIn können schlimmstenfalls zur Ungültigkeit einer erfolgreichen Wahl führen – Beispiele dafür gibt es auch in Niedersachsen.Ähnlich gilt das für Verwaltungsangehörige, die sich selbst als BürgermeisterIn bewerben und in den Wahlkampf „ziehen“, insbesondere, wenn Sie derzeit in einer Funktion als WahlbeamtIn stehen.
Auch die MitarbeiterInnen, die in der Verwaltung mit Vorbereitung und Durchführung der Wahl betraut sind, müssen wissen, „was geht und was nicht“, um eine evtl. Ungültigkeit der Wahl zu vermeiden.
Schwerpunkte:
- Rechte und Pflichten im Bürgermeisterwahlkampf
- Neutralitätspflicht
- Sachlichkeitsgebot
Wer sollte dabei sein?
Amtierende BürgermeisterInnen, die sich einer Wiederwahl stellen.Beschäftigte von Kommunen, die selbst als BürgermeisterkandidatIn antreten.
Andere KandidatInnen für das Bürgermeisteramt.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für das Kommunalrecht zuständig sind.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für die Durchführung der Bürgermeisterwahl verantwortlich sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Diese Veranstaltung bieten wir auch als Präsenz-Seminar an:
Neutralität im BürgermeisterInnen-Wahlkampf – Aktuelle Rechtsprechung und Fälle für alle, die selbst (noch) nicht Amtsinhaberinnen sind - PRÄSENZ-Seminar
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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