NIS2 und Cybersicherheit für Kommunen, kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe
Worum geht es?
Die Anforderungen an die Cybersicherheit von Kommunen, kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben haben sich durch die Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie erheblich verschärft. Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz und den damit verbundenen Anpassungen des BSI-Gesetzes (BSIG) bestehen mittlerweile konkrete gesetzliche Vorgaben für zahlreiche öffentliche und kommunale Einrichtungen.Besonders relevant ist dies für kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe und öffentliche Einrichtungen. Je nach Aufgabenbereich und Größe können diese als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtungen eingestuft werden und umfangreichen Pflichten zur Informationssicherheit, zum Risikomanagement sowie zur Meldung von Sicherheitsvorfällen unterliegen.
Daneben entwickeln die Länder eigene Vorgaben zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. In Niedersachsen wurde hierzu beispielsweise der „Runderlass zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Niedersachsen (NIS2UmsRdErl)“ verabschiedet, der die Anforderungen an die Informationssicherheit innerhalb der Landesverwaltung konkretisiert und den Handlungsdruck für öffentliche Einrichtungen zusätzlich erhöht.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für viele kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe folgende Fragen:
- Bin ich überhaupt von NIS2 betroffen?
- Welche Maßnahmen müssen bereits heute umgesetzt werden?
- Welche Pflichten treffen Geschäftsführung, Werkleitung und Behördenleitung?
- Welche Anforderungen ergeben sich aus § 28 BSIG und den geplanten NIS2-Regelungen?
- Welche Haftungs- und Bußgeldrisiken bestehen?
Schwerpunkte:
- Überblick über die NIS2-Richtlinie und die nationale Umsetzung
- Betroffenheitsprüfung für kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe und öffentliche Einrichtungen
- Pflichten nach dem BSI-Gesetz, insbesondere § 28 BSIG
- Risikomanagement und Cybersicherheitsmaßnahmen in der Praxis
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und Cyberangriffen
- Verantwortung und Haftung von Geschäftsführung, Werkleitung und Behördenleitung
- Praktische Vorbereitung auf die neuen regulatorischen Anforderungen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus kommunalen Unternehmen, Eigenbetrieben, Stadtwerken.Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem IT-Bereich, aus dem Organisations- und Digitalisierungsbereich.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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