Rechtliche Aspekte beim Einsatz von KI („Künstlicher Intelligenz“) in der Kommune

Kurzbeschreibung
Seit dem 1. August 2024 ist die Europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) in Kraft. Sie das das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz. Ihr Ziel ist es ausgewogene Regelungen für die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen und ein rechtssicherer Rahmen für innovative und vertrauenswürdige KI zu schaffen.
Beschreibung

Worum geht es?

Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung laufen die Übergangsfristen für ihre Anwendbarkeit. Diese Fristen betragen 6, 12, 24 und 36 Monate. Dies bedeutet, dass am 2. Februar 2025 erstmalig Regelungen aus der KI-Verordnung gelten werden!

Es beginnt mit dem Verbot bestimmter KI-Praktiken und insbesondere mit dezidierten Anforderungen an die KI-Kompetenz.

Inhalt des Seminars ist ein erster Überblick über die Regularien in der KI-Verordnung und die daraus resultierenden Pflichten.

Schwerpunkte:

  • Einführung in die KI
    • Was versteht man unter künstlicher Intelligenz?
    • Was versteht man unter Chatbot, LLM und KI-System?
    • Risikobasierter Ansatz
    • Aufbau der KI-Verordnung
    • Ziele der KI-Verordnung
    • Umsetzung der KI-Verordnung, insbes. „KI-Kompetenz“ ab dem 2. Februar 2025
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI anhand von Rechtsprechung und Fallbeispielen
    • KI & Urheberrecht
    • Lizensierung von KI-Tools
    • KI und Datenschutz
    • KI & Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • KI & Arbeitsrecht
    • KI & Strafrecht
    • Haftung beim Einsatz von KI
  • Erstellung eines allgemeinen rechtlichen Fahrplans für die Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen
  • Beispiele aus Kommunen
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die sich zum Thema KI weiterbilden möchten und einen technischen und vor allem juristischen Einstieg suchen.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Stabsstellen für Presse und Kommunikation, Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit, Bürgeramt, Rechtsamt, Personalamt, Abteilung Datenverarbeitung und Digitalisierung

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Rechtsanwalt Jürgen Toppe ist langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen.
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Harald Toppe ist Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen. Zuvor hat er langjährig eine untere Bauaufsichtsbehörde geleitet. Nebenberuflich doziert er aus diesem Aufgabenspektrum u.a. auch an der TU Braunschweig.
Kommende Termine

Rechtliche Aspekte beim Einsatz von KI („Künstlicher Intelligenz“) in der Kommune

Termin
27.05.2026 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Preise
Öffentliche Verwaltung
290,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
400,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

Janina Wesemann

Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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Bei Fragen zu Seminarinhalten und -abläufen sowie zu Inhouse-Seminaren