Rechtliche Aspekte beim Einsatz von KI („Künstlicher Intelligenz“) in der Kommune
Worum geht es?
Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung laufen die Übergangsfristen für ihre Anwendbarkeit. Diese Fristen betragen 6, 12, 24 und 36 Monate. Dies bedeutet, dass am 2. Februar 2025 erstmalig Regelungen aus der KI-Verordnung gelten werden!Es beginnt mit dem Verbot bestimmter KI-Praktiken und insbesondere mit dezidierten Anforderungen an die KI-Kompetenz.
Inhalt des Seminars ist ein erster Überblick über die Regularien in der KI-Verordnung und die daraus resultierenden Pflichten.
Schwerpunkte:
- Einführung in die KI
- Was versteht man unter künstlicher Intelligenz?
- Was versteht man unter Chatbot, LLM und KI-System?
- Risikobasierter Ansatz
- Aufbau der KI-Verordnung
- Ziele der KI-Verordnung
- Umsetzung der KI-Verordnung, insbes. „KI-Kompetenz“ ab dem 2. Februar 2025
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI anhand von Rechtsprechung und Fallbeispielen
- KI & Urheberrecht
- Lizensierung von KI-Tools
- KI und Datenschutz
- KI & Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- KI & Arbeitsrecht
- KI & Strafrecht
- Haftung beim Einsatz von KI
- Erstellung eines allgemeinen rechtlichen Fahrplans für die Einführung und Nutzung von KI-Anwendungen
- Beispiele aus Kommunen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die sich zum Thema KI weiterbilden möchten und einen technischen und vor allem juristischen Einstieg suchen.Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Stabsstellen für Presse und Kommunikation, Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit, Bürgeramt, Rechtsamt, Personalamt, Abteilung Datenverarbeitung und Digitalisierung
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

