Staatsangehörigkeitsrecht 2 – Mehrstaatigkeit
Worum geht es?
Ziel ist es die notwendigen Kenntnisse, insbesondere die individualrechtlichen Regelungen ausländischer Staaten, zu erwerben, um verschiedene Sachverhalte rechtssicher beurteilen und entsprechende Speicherungen rechtskonform im Melderegister vornehmen zu können.Schwerpunkte:
- Mehrstaatigkeit unter Anwendung vom ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht durch z. B. Abstammung, Geburt, Registrierung bzw. auf Antrag
- Regelungen zur Prüfung und Eintragung von mehrfacher Staatsangehörigkeit ins Melderegister unter Berücksichtigung der BMGVwV
- Speicherung der Glaubhaftmachung für Deutsche nach Artikel 116 GG gemäß DSMeld Blatt 1001 - 1004
- Prüfung und Dokumentation des Bestehens bzw. Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit mittels Beiblattes bei jeder Pass- und Personalausweisbeantragung
- Staatennachfolge nicht mehr existenter Staaten – insbesondere Sowjetunion
- Erklärung kosovarischer Staatsangehörigen zur Löschung der zusätzlich bestehenden serbischen Staatsangehörigkeit im Melderegister und die Auswirkungen
- Fallbearbeitung
- Aktuelles
Wer sollte dabei sein?
MitarbeiterInnen in Bürgerbüros sowie in Melde- und PassbehördenWas ist noch wichtig?
Für die Teilnahme sind Grundkenntnisse zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich, beispielsweise durch Besuch des Seminars "Staatsangehörigkeitsrecht 1 – Erwerb und Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft"
Bitte halten Sie zum Seminar möglichst folgende Unterlagen bereit: Staatsangehörigkeitsgesetz, DSMeld Blätter 1001-1004, Auszug aus der PassVwV: Ziffer 6.2.4, Beiblatt
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
