Technisches Inbetriebnahmemanagement für kommunale Gebäude
Worum geht es?
In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen in seiner Arbeitsempfehlung Nr. 170 eine entsprechende Empfehlung für alle öffentlichen Bauherren dokumentiert, um die vielen Bauvorhaben der öffentlichen Hand immer wieder problematische Schnittstelle Bau-/Betrieb methodisch grundsätzlich anders aufzusetzen.Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – aus dem Jahr 2024 ist diese Empfehlung der AMEV für viele Neubauten Pflicht geworden.
Das Seminar vermittelt die „richtige“ Herangehensweise beim Inbetriebnahmemanagement und berichtet über praktische Erfahrungen bei der Umsetzung von Bauprojekten der öffentlichen Hand.
Schwerpunkte:
- Grundlagen des Inbetriebnahmemanagements
- Vorgaben aus dem GEG
- Auswirkungen auf die Planungs- und Bauabläufe
- Empfehlungen der AMEV zum IBM
- Leistungsinhalte des IBM
- Leistungsinhalte, -gliederungen und zeitliche Einordnung in den Planungs- und Bauprozess
- Schnittstellen des IBM bzgl. der am Bau beteiligten Gewerke und Organisationseinheiten
- Abgrenzung des IBM zum technischen Monitoring
- Diskussion von praktischen Erfahrungen bei Bauprojekten der öffentlichen Hand
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen im Bau- und Planungsmanagement und im Gebäudemanagement sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Immobilienverwaltung oder mit Neubau, Sanierung oder energetischer Modernisierung befasst sind.Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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