Veranstaltungssicherheit – notwendige Prüfungen und Unterlagen im kommunalen Genehmigungsverfahren
Worum geht es?
Besonders in kleinen und mittleren Kommunen sehen sich die genehmigenden Stellen im Ordnungsamt und im Baubereich vor große Herausforderungen gestellt. Denn die Kommune „haftet“ für die Veranstaltungssicherheit, und zwar unabhängig davon, ob die Kommune selbst Veranstalter ist.Das Seminar gibt Auskunft und wertvolle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen und Prüfungen im kommunalen Betrieb und zeigt dies anhand der Gliederung für ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen auf. Anhand dieser Struktur ergeben sich klare Anhaltspunkte für den Umfang und die Ausgestaltung des Verfahrens. Denn so wie das Baugenehmigungsverfahren für die Nutzungsänderung der Bestuhlung nicht allein als "die" Genehmigung betrachtet werden kann, ergibt sich erst aus der Vielzahl einzelner fachlich bezogener weitere Genehmigungen (Lärm, Umwelt, Infektionsschutz, Straßenverkehr …) ein Gesamtbild, welches für die jeweilige Veranstaltung zutrifft.
Die komplexe Materie wird den TeilnehmerInnen von zwei Dozenten vermittelt: einem langjährigen „Veranstaltungsprofi“ sowie einem Juristen und Ersten Stadtrat a.D.
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Planung kommunaler Veranstaltung befasst sind.Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die Veranstaltungen genehmigen müssen.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
