Veranstaltungssicherheit – notwendige Prüfungen und Unterlagen im kommunalen Genehmigungsverfahren

Kurzbeschreibung
Spätestens seit den Ereignissen bei der Loveparade in Duisburg 2010 ist deutlich geworden, welche Verantwortung die Kommunen für die Veranstaltungssicherheit tragen – egal ob eigene oder fremde Veranstaltung!

Der bunte Blumenstrauß an Veranstaltungen, Events und Zusammenkünften wird durch die pandemiebedingten Veränderungen in den Formaten und Ausführen nicht blasser. Der Wunsch nach geselligem und sozialem Miteinander bleibt und die Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen mussten in den letzten Monaten um Schutz- und Hygienekonzept ergänzt werden.

In den Kommunen gibt es oft unklare Zuständigkeiten, bauliche und rechtliche Fragestellungen treffen aufeinander.
Beschreibung

Worum geht es?

Besonders in kleinen und mittleren Kommunen sehen sich die genehmigenden Stellen im Ordnungsamt und im Baubereich vor große Herausforderungen gestellt. Denn die Kommune „haftet“ für die Veranstaltungssicherheit, und zwar unabhängig davon, ob die Kommune selbst Veranstalter ist.

Das Seminar gibt Auskunft und wertvolle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen und Prüfungen im kommunalen Betrieb und zeigt dies anhand der Gliederung für ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen auf. Anhand dieser Struktur ergeben sich klare Anhaltspunkte für den Umfang und die Ausgestaltung des Verfahrens. Denn so wie das Baugenehmigungsverfahren für die Nutzungsänderung der Bestuhlung nicht allein als "die" Genehmigung betrachtet werden kann, ergibt sich erst aus der Vielzahl einzelner fachlich bezogener weitere Genehmigungen (Lärm, Umwelt, Infektionsschutz, Straßenverkehr …) ein Gesamtbild, welches für die jeweilige Veranstaltung zutrifft.

Die komplexe Materie wird den TeilnehmerInnen von zwei Dozenten vermittelt: einem langjährigen „Veranstaltungsprofi“ sowie einem Juristen und Ersten Stadtrat a.D.

 

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Planung kommunaler Veranstaltung befasst sind.

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die Veranstaltungen genehmigen müssen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Trainer
Christian A. Buschhoff
Christian A. Buschhoff arbeitet seit vielen Jahren im Bereich der Veranstaltungstechnik. Er betreut als Planer, Berater und Technischer Leiter Veranstaltungen jeglicher Größenordnung im In- und Ausland. Dazu zählen die Arbeiten als Technischer Planer und Leiter für das eigene Unternehmen CAB Dienstleistungen. Er wirkte maßgeblich bei der Gestaltung und Umsetzung von Technischen Richtlinien für Veranstaltungen mit. Im Fachverlag xEMP wurden Publikationen wie der „Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung“ oder das „Handbuch Fliegende Bauten“ veröffentlicht. Weiterhin ist er in der Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit aktiv, arbeitet als Beauftragter für die Sicherheit bei Veranstaltungen bei der DTHG und wirkt bei weiteren nationalen und internationalen Organisationen mit.
Kommende Termine

Veranstaltungssicherheit – notwendige Prüfungen und Unterlagen im kommunalen Genehmigungsverfahren

Termin
14.01.2026 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Onlineform
Trainerliste
Christian A. Buschhoff
Preise
Öffentliche Verwaltung
290,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
400,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

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Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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