Veranstaltungssicherheit und bauliche Nutzungsänderungen – gestern Scheune, heute Disco, morgen Lager
Worum geht es?
Sei es ein Musikfestival, das an einem ungewöhnlichen Standort stattfinden soll (Scheunen, Lagerhallen, Marktplätze, U-Bahnstationen …), sei es ein Betriebsfest oder das Jubiläum auf dem Werksgelände eines lokal ansässigen Unternehmens. In allen Fällen heißt das, dass die Anforderungen der Musterversammlungsstättenverordnung (oder die Regelwerke der Länder) keine Anwendung finden und die Nutzungsänderung neu bewertet und beantragt werden muss. Das Seminar zeigt beispielhaft Wege und Mittel auf, wie man sich dieser Situation stellt, auf welche Punkte besonders geachtet werden sollte und wie dies in Zusammenhang mit dem § 63 NBauO steht.Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die Veranstaltungen genehmigen müssen.Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die bauliche Nutzungsänderungen genehmigen müssen.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
