Vergaberecht – für Verwaltungsvorstände und andere EntscheiderInnen
Worum geht es?
Im Seminar werden die Grundzüge des Vergaberechts erörtert und den TeilnehmerInnen eine Orientierung in der Rechtsmaterie gegeben. Dabei wird besonderer Wert auf den Praxisbezug gelegt, hier bezogen auf typische „Wünsche“ von Verwaltungsvorständen und anderen Vorgesetzten, die über Vergaben entscheiden. Anhand von Beispielen häufig geäußerter „strategischer Beschaffungswünsche“ von Vorgesetzten soll in Grundzügen aufgezeigt werden, was im Vergaberecht wie möglich ist.Neben der Rechtsthematik „Vergaberecht“ werden politische Verantwortlichkeiten der "Vergabeskandale" auf Landesebene 2017 sowie Korruptionstatbestände kurz beleuchtet. Dabei sollen weniger Rechtsnormen analysiert, als vielmehr ein Kompass für die Verantwortlichen gegeben werden.
Was sind die Unterschiede zwischen europaweiten und nationalen Verfahren? Warum darf man nicht einfach ortsansässige Unternehmen bevorzugen? Warum darf man vor Vergaben nicht einfach so mit bestimmten Firmen über die gewünschte Beschaffung reden? Wie geht es vielleicht doch?
Schwerpunkte:
- Warum müssen sie Vergaberecht anwenden?
- Welche Grundsätze müssen Sie im Vergaberecht beachten?
- Was ist Korruption und was hat das mit Vergaberecht zu tun?
- Wie laufen Ausschreibungen grundsätzlich ab?
- Was darf und sollte die Gemeinde in ihren kommunalen Vergaberichtlinien regeln?
- Inwieweit können und dürfen Sie als Entscheider auf Beschaffungen einwirken?
- Welche Konsequenzen drohen bei Vergabeverstößen?
Wer sollte dabei sein?
BürgermeisterInnen, Verwaltungsvorstände, Vorgesetzte, die über Vergaben entscheidenWas ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
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