Vollstreckungswesen – Der „Lebenslauf“ einer Forderung
Worum geht es?
Ziel des Seminars ist es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Erkenntnisse darüber zu vermitteln, wie die Vollstreckungsstelle sinnvoll in die Verwaltungsstruktur eingegliedert werden kann, welche Vollstreckungsmethoden zielführend sind und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.Ob es um eigene Forderungen der Gemeinde geht oder um Fremdersuchen, ob um Pfändungen oder Eintragungen im Grundbuch, die Möglichkeiten und zugleich Herausforderungen im Bereich der Vollstreckung sind vielfältig und umfangreich,
Im Seminar werden organisatorische Abläufe an praktischen Fallbeispielen erörtert und analysiert, die verschiedenen Arten der Forderungseinbringung (von der Mahnung über Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zum Zahlungseingang) dargestellt und Beispiele für eine organisatorisch sinnvolle, rechtssichere und handlungsfähige Organisationsstruktur thematisiert.
Schwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen des Vollstreckungswesens
- Die Vollstreckungsstelle in der Aufbauorganisation
- Von der Mahnung bis zum Zahlungseingang
- Analyse der verschiedenen Pfändungsmöglichkeiten und die Erfolgswahrscheinlichkeit
- Verhalten im Außendienst
Wer sollte dabei sein?
MitarbeiterInnen aus dem Finanzbereich, VollstreckungsbeamtInnen, KassenleitungenFach- und Führungskräfte aus dem Bereich Finanzen
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
