Warum brauchen Kommunen ein Tax Compliance Management System (TCMS)?
Worum geht es?
Das im Anwendungserlass zur Abgabenordnung angeführte „interne Kontrollsystem“ zur Vermeidung steuerlicher Fehler hat im Zuge des neuen Umsatzsteuerrechts (§ 2b UStG) an Bedeutung gewonnen. Maßgeblich ist die nunmehr grundsätzliche Betrachtung einer Kommune als Unternehmen, was ein besonderes steuerliches Augenmerk auf sich zieht.Doch wie kann ein Tax-Compliance-Konzept gestaltet werden? Wie sieht der Inhalt eines TCMS aus? Wie kann es implementiert und umgesetzt werden?
Dieses Seminar gibt grundlegende Informationen und praktische Hinweise.
Schwerpunkte:
- Risikominimierung: Ein TCMS ist ein wirksames Instrument, um das Risiko steuerlicher Verstöße und damit verbundener Strafen sowie Reputationsverlusten zu minimieren.
- Transparenz und Kontrolle: Durch ein TCMS wird eine hohe Transparenz in steuerlichen Angelegenheiten geschaffen. Dies ermöglicht eine bessere Kontrolle über steuerliche Prozesse und eine frühzeitige Erkennung von Fehlern.
- Kosteneinsparung: Ein TCMS kann zu Kosteneinsparungen führen, indem es beispielsweise die Identifizierung von Vorsteuerpotentialen erleichtert und Steuerprüfungen effizienter gestaltet.
- Effizienzsteigerung: Durch die Automatisierung von Prozessen und die Bereitstellung von Informationen trägt ein TCMS zu einer Effizienzsteigerung bei.
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Finanzbereich der KommuneFührungskräfte und MitarbeiterInnen aus kommunalen Betrieben und Gesellschaften
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
