Bauleistungen „klimaneutraler“ beschaffen – was ist heute schon möglich und wie geht es?
Worum geht es?
Zunächst werden die klimatischen Rahmenbedingungen sowie die aktuellen Herausforderungen nebst einer Begriffsdefinition aufgearbeitet. Im Anschluss werden die wesentlichen klimaschutz- sowie vergaberechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene (z.B. Klimaschutzgesetz, AVV Klima, landesrechtliche Regelungen zum CO2-Schattenpreis) näher betrachtet. Auf dieser Grundlage wird dann die Einbeziehung von umweltbezogenen bzw. klimaneutralen Aspekten bzw. Kriterien des nachhaltigen Bauens auf allen wesentlichen Stufen eines Vergabeverfahrens und die Anwendung in der Praxis vorgestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Ökobilanzierung und deren Verwendung im Vergabeverfahren bzw. als Zuschlagskriterium ("CO2-Fußabdruck"). Am Ende des Seminars erfolgt noch ein kurzer Blick auf die Entwicklungen in anderen Ländern.Schwerpunkte:
- Klimaveränderung und UN-Agenda 2030
- Vorbereitung des Verfahrens: Strategische Überlegungen bei der Wahl des Vergabeverfahrens
- Leistungsbeschreibung: Planungsleistungen, Nachhaltigkeitszertifizierungen, Anforderungen an klimaneutrale Gebäude
- Umweltbezogene Eignungskriterien
- Zuschlagskriterien: Ökobilanzierung in der Praxis, CO2-Schattenpreis, CO2-Kompensation
- Aktuelle Entwicklungen
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die nachhaltige Bau- oder Planungsprojekte umsetzen sollen.MitarbeiterInnen von Vergabestellen
MitarbeiterInnen aus Rechnungsprüfungsämtern
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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