Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Datenschutzverletzungen – ein neues „Geschäftsmodell“?

Kurzbeschreibung
In letzter Zeit gibt es Entscheidungen, wonach Gerichte Schadensersatz und Schmerzensgeld den betroffenen Klägern zugesprochen haben. Bisher sind im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DSGVO nur Fälle mit hohen Bußgeldern bekannt geworden. Neben dem Bußgeld kann der Betroffene Schadensansprüche geltend machen. 

Das deutsche Schadensersatzrecht ist hauptsächlich auf den Ersatz materieller Vermögensschäden ausgerichtet. Als Ausnahme hiervon regelt Art. 82 DSGVO Fallkonstellationen, in der Verantwortliche und Auftragsverarbeiter auch Nichtvermögensschäden betroffener Personen ersetzen müssen. Das kann für den Verantwortlichen in der Praxis erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Beschreibung

Worum geht es?

Seit einigen Monaten zeichnet sich in der Rechtsprechung ein neuer Trend zu höherem Schadensersatzansprüchen bei DSGVO-Verstößen ab. Die Gerichte legen Art. 82 DSGVO zunehmend weit aus. Manche Gerichte gehen sogar so weit, dass der Schadensersatzanspruch eine abschreckende Wirkung haben bzw. abschreckende Höhe erreichen müsse. 

Mittlerweile gibt es in Europa einige Unternehmen, die sich auf die Ausübung von Betroffenenanfragen spezialisiert haben. Diesem Geschäftsmodell wird es auch wegen der Beweislastumkehr einfach gemacht, denn das Verschulden wird bei dem Verantwortlichen vermutet!

In diesem Seminar geht es um die Entwicklung einer Strategie zur Vermeidung von Fehlern insbesondere beim Umgang mit Betroffenenrechten und wie man sich gegen Schadensersatzansprüche verteidigen kann.

Schwerpunkte:

  • Aktuelles von den Gerichten
  • Häufige Fallstricke
  • Sonstige Verstöße nach DSGVO
  • Schadensersatzansprüche nach DSGVO
    • Voraussetzung von Art. 82 DSGVO
    • Beweislastumkehr nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO
    • Ablauf eines Verfahrens zum Schadensersatz
    • Verteidigungsstrategien des Verantwortlichen
    • Umgang mit Schadensersatzforderungen
Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Datenschutzbeauftragte, DatenschutzmanagerInnen, Datenschutzkoordinatoren, IT-Sicherheitsbeauftragte, Personalräte, Fach- und Führungskräfte, die ihr Wissen zum Thema Datenschutz auffrischen möchten

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Donzent / Dozentin
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Rechtsanwalt Jürgen Toppe ist langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen.
Kommende Termine

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Datenschutzverletzungen – ein neues „Geschäftsmodell“?

Termin
21.05.2026 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freie Plätze
Viele freie Plätze verfügbar
Ort
Online-Seminar
Trainerliste
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Preise
Öffentliche Verwaltung
260,00 € zzgl. 0% MwSt.
Andere
360,00 € zzgl. 0% MwSt.
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So erreichen Sie uns:

Janina Wesemann

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Bei Fragen zu An- und Abmeldungen sowie Rechnungen

Karsten Balzer

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