Kommunalrecht: Das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG
In diesem Seminar soll das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG dargestellt werden. Ratsmitglieder dürfen nicht an allen Debatten und/oder Abstimmungen der Vertretung teilnehmen. Was hat der Gesetzgeber gewollt und wie ist die aktuelle Situation?