Eingruppierungsfragen bei QuereinsteigerInnen in die Verwaltung
Die „grundsätzliche“ Basis für die Eingruppierung Tarifbeschäftigter ist der TVöD in der seit 2017 gültigen Fassung. Das macht die Eingruppierung von neuen MitarbeiterInnen, die zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, mitunter schwierig. Wie lässt sich der Rahmen des TVöD „kreativ“ nutzen?