Die Arbeit im Bürgerbüro 5 – Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte nach § 46 StVO
Die Zahl von Anträgen für das Ausstellen von Parkerleichterungen nimmt konstant zu und wird noch weiter ansteigen. Die rechtlichen Voraussetzungen müssen von der Kommune als Straßenverkehrsbehörde überprüft werden und hängen oft an bescheinigten Sachverhalten in den Schwerbehindertenausweisen.