Die Arbeit im Bürgerbüro 3 - Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke im Meldewesen
Worum geht es?
Dieses Seminar beschäftigt sich mit Auskunftssperren und bedingten Sperrvermerken sowie deren Auswirkungen.Die TeilnehmerInnen lernen, aufgrund welcher Voraussetzungen Sperren eingetragen werden und wie sich diese auf Melderegisteranfragen auswirken. Ebenfalls wird auf die manuelle Bearbeitung von Datenübermittlungen nach § 34 BMG im Falle des Vorliegens einer Auskunftssperre eingegangen.
Schwerpunkte:
- Informelles Selbstbestimmungsrecht
- Übermittlungssperren
- Auskunftssperren
- Bedingter Sperrvermerk
Wer sollte dabei sein?
Das Seminar richtet sich an MitarbeiterInnen in Meldebehörden, die mit der Bearbeitung von Auskunftssperren betraut sind.Was ist noch wichtig?
Insgesamt beschäftigen sich sechs Seminare mit der Arbeit im Bürgerbüro und damit verbundenen Themen:
Die Arbeit im Bürgerbüro 1 – Die Anmeldung in der Praxis
Die Arbeit im Bürgerbüro 2 – Auskunftserteilung und Datenübermittlung
Die Arbeit im Bürgerbüro 3 – Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke im Meldewesen
Die Arbeit im Bürgerbüro 4 – Pass- und Personalausweisrecht
Die Arbeit im Bürgerbüro 5 - Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte nach § 46 StVO
Die Arbeit im Bürgerbüro 6 - Prüfung von Ausweisdokumenten
Die Seminare 1, 2 und 4 richten sich vor allem an EinsteigerInnen.
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
