Platzbedarfsplanung für KiTas und Grundschulen
Seit dem Jahr 2013 muss gemäß des Kinderförderungsgesetztes für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden. Die hiermit verbundenen Investitionsentscheidungen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze, bei aktuell steigender Kinderanzahl und langfristig abnehmenden Bevölkerungswachstum, stellen die Kommunen mitunter vor Herausforderungen. Zudem führen nicht ausreichend vorhandene Kita-