Der „Wohnungsbau-Turbo“ – ein erster Überblick
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat den Gesetzgeber zum Handeln veranlasst. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sah vor, in den ersten 100 Tagen einen Gesetzentwurf zur Einführung eines „Wohnungsbauturbos“ unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorzulegen. Das sog. „Bau-Turbo“-Gesetz ist nunmehr am 30.10.2025 in Kraft