Das gerichtliche Disziplinarverfahren bei kommunalen BeamtInnen
Das dienstliche und außerdienstliche Verhalten von BeamtInnen wird an manchen Stellen von Dienstpflichten eingegrenzt (z.B. Arbeitskonflikte und sexuelle Belästigung, außerdienstliche Äußerungen bei Facebook & Co.). Als Korrektiv für Verfehlungen und zum Schutz des Vertrauens in das Berufsbeamtentum greift das Disziplinarrecht. Da Verfehlungen (glücklicherweise) nicht allzu häufig vorkommen, ist das Wissen